Die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» will die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz bis 2050 unter 10 Millionen halten. Wenn gewisse Schwellen erreicht werden, müssten Bundesrat und Parlament zusätzliche Massnahmen ergreifen, vor allem im Asylbereich und beim Familiennachzug.
Wird die 10-Millionen-Grenze überschritten, sieht die Initiative weitreichende Folgen vor, darunter die Kündigung internationaler Abkommen. Damit könnten auch zentrale Verträge mit der EU betroffen sein.
Die Initiative will das Bevölkerungswachstum der Schweiz gesetzlich begrenzen und bei Überschreiten definierter Schwellenwerte weitreichende staatliche Massnahmen auslösen.
Die Initiative verlangt, dass die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz vor 2050 unter 10 Millionen bleibt. Wird eine Bevölkerung von 9,5 Millionen überschritten, müssten Bundesrat und Parlament besonders im Asylbereich und beim Familiennachzug handeln.
Falls die 10-Millionen-Grenze überschritten wird, müssten internationale Abkommen, die zum Bevölkerungswachstum beitragen, gekündigt oder neu verhandelt werden. Nach zwei Jahren könnte dann auch das Abkommen über die Personenfreizügigkeit mit der EU wegfallen.
Die Initiative will damit Bevölkerungswachstum, Zuwanderung und die Belastung von Infrastruktur und Ressourcen begrenzen.
Die Vorlage ist eine eidgenössische Volksinitiative, über die die Stimmberechtigten am 14. Juni 2026 entscheiden. Bundesrat und Parlament empfehlen die Ablehnung. Das Initiativkomitee empfiehlt die Annahme.
Die Abstimmung behandelt damit die Frage, ob die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz per Verfassung auf eine bestimmte Obergrenze begrenzt werden soll.
Bei einer Annahme der Initiative würde die Schweizer Verfassung um eine Bevölkerungsobergrenze ergänzt. Vor 2050 dürfte die ständige Wohnbevölkerung 10 Millionen nicht überschreiten.
Wenn 9,5 Millionen Personen überschritten werden, müssten Bundesrat und Parlament besonders im Asylbereich und beim Familiennachzug Massnahmen ergreifen. Zudem müsste der Bundesrat bei internationalen Abkommen, die zum Bevölkerungswachstum beitragen, Ausnahme- oder Schutzklauseln anrufen, neu verhandeln oder kündigen.
Wird die 10-Millionen-Grenze überschritten und bleibt die Bevölkerung zwei Jahre lang darüber, könnte auch das Abkommen über die Personenfreizügigkeit mit der EU gekündigt werden. Dadurch könnten weitere Verträge der Bilateralen I wegfallen.
Bei einer Ablehnung bleibt die heutige Rechtslage bestehen. Es gäbe keine verfassungsrechtliche Bevölkerungsobergrenze und keine automatisch ausgelösten Kündigungen oder Verhandlungspflichten aufgrund von Bevölkerungszahlen. Bundesrat und Parlament könnten weiterhin mit den bestehenden Instrumenten auf Bevölkerungswachstum, Zuwanderung, Wohnungsmarkt, Infrastruktur, Arbeitsmarkt und Asylfragen reagieren.
Das Initiativkomitee argumentiert, dass die Zuwanderung heute zu hoch sei und die Schweiz stärker unter Druck setze.
Zu den Hauptargumenten gehören:
- Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Umwelt
- Erhalt der Leistungsfähigkeit von Infrastruktur, Gesundheitsversorgung und Sozialversicherungen
- Begrenzung von Wohnungsdruck, Verkehr, Stau und Belastung der öffentlichen Dienste
- bessere Steuerung des Bevölkerungswachstums
- stärkere Sicherung langfristiger Lebensqualität in der Schweiz
Die Initiative soll aus Sicht der Befürworter verhindern, dass die Bevölkerungsentwicklung die Tragfähigkeit von Staat, Wirtschaft und Umwelt überfordert.
Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab und warnen vor erheblichen Risiken.
Zu den Hauptargumenten gehören:
- zusätzliche Unsicherheit für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft
- mögliche Schäden für Wohlstand und Arbeitsplätze
- Risiken für die Versorgung im Gesundheitswesen und in anderen Branchen
- mögliche Mehrkosten für Bund und Kantone
- Gefährdung des bilateralen Wegs mit der EU
- mögliche Auswirkungen auf Schengen, Dublin und weitere internationale Abkommen
- Eingriffe in bewährte außen- und migrationspolitische Instrumente
Die Gegner der Initiative argumentieren, dass sie Probleme schaffe, ohne praktikable Lösungen zu liefern.
Von der Vorlage betroffen wären insbesondere:
- Personen aus dem In- und Ausland, die in der Schweiz leben oder zuwandern
- Arbeitgeber und Unternehmen mit Fachkräftemangel
- Spitäler, Pflegeheime und andere öffentliche Einrichtungen
- Bund, Kantone und Gemeinden
- Personen im Asyl- und Familiennachzugsbereich
- Sicherheits- und Migrationsbehörden
- Bereiche wie Verkehr, Wohnen, Infrastruktur und Bildung
Offizielle Quellen warnen vor möglichen erheblichen Kosten für Bund und Kantone. Zusätzlich könnten wirtschaftliche Nachteile entstehen, falls die Personenfreizügigkeit oder weitere Bilaterale-Abkommen wegfallen sollten.
Mögliche finanzielle Folgen wären:
- höhere Kosten im Sicherheits- und Asylbereich
- Belastungen für Verwaltung und Vollzug
- mögliche Einbussen für Unternehmen durch erschwerte Rekrutierung
- indirekte wirtschaftliche Kosten bei einer Schwächung des bilateralen Wegs
Die Initiative würde eine neue verfassungsrechtliche Bevölkerungsgrenze schaffen. Der Bundesrat müsste bei Erreichen von Schwellenwerten bestimmte Massnahmen anstossen oder verhandeln. Bei Überschreiten der 10-Millionen-Grenze wären internationale Abkommen betroffen, die zum Bevölkerungswachstum beitragen. Dazu könnte nach den offiziellen Unterlagen auch das Abkommen über die Personenfreizügigkeit mit der EU gehören. Dadurch könnten weitere Verträge der Bilateralen I wegfallen. Auch Schengen und Dublin würden dadurch infrage gestellt. Je nach Entwicklung könnten weitere völkerrechtliche Verträge neu verhandelt oder gekündigt werden müssen.
Die Initiative will festlegen, dass die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz vor 2050 nicht über 10 Millionen steigen darf.
Wenn die ständige Wohnbevölkerung 9,5 Millionen überschreitet, müssten Bundesrat und Parlament besonders im Asylbereich und beim Familiennachzug Massnahmen ergreifen.
Dann müssten internationale Abkommen, die zum Bevölkerungswachstum beitragen, gekündigt oder neu verhandelt werden. Nach zwei Jahren könnte auch die Personenfreizügigkeit mit der EU wegfallen.
Das Initiativkomitee empfiehlt die Annahme.
Bundesrat und Parlament empfehlen die Ablehnung.